28.06.2018 - 3.9 Änderung des Vertrages über den Betrieb des Feu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Sitzung:
-
25. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 28.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Amt für Bildung und Sport
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen teilt mit, dass sie wegen der Erhöhung des Eintrittspreises für Erwachsene von 2,50 Euro auf 4,00 Euro nicht zustimmen werde.
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass eine solche Erhöhung des Eintrittspreises aufgrund der Wertigkeit der ausgestellten Exponate angemessen und vertretbar sei.
Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag vom 11.06.2003 zwischen der Stadt Erkelenz und dem Verein Rheinisches Feuerwehrmuseum Erkelenz-Lövenich e. V. mit Wirkung zum 01.09.2018 wie folgt zu ändern:
§ 4
Eintrittsgelder und Öffnungszeiten
(1) Die Eintrittspreise für das Feuerwehrmuseum werden wie folgt festgelegt:
Erwachsene | 4,00 Euro |
Ermäßigungen: Schüler, Studenten, Auszubildende, Kinder ab 2 Jahre, Jugendliche, Rentner, Bezieher von ALG II, Behinderte mit einem GdB von 50 % und mehr, Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Erkelenz |
2,00 Euro |
Eine Begleitperson eines Behinderten mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „H“ oder dem Merkmal „B“ erhält freien Eintritt. |
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Familienkarte: 2 Erwachsene, 2 Kinder, 2 bis 14 Jahre | 10,00 Euro |
Gruppen ab 10 Personen Erwachsene |
2,00 Euro |
Ermäßigungen: Schüler, Studenten, Auszubildende, Kinder ab 2 Jahre, Jugendliche, Rentner, Bezieher von ALG II, Behinderte mit einem GdB von 50 % und mehr, Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Erkelenz |
1,00 Euro |
Eine Begleitperson eines Behinderten mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „H“ oder dem Merkmal „B“ erhält freien Eintritt.
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Schulklassen aus den städt. Schulen sowie Kindergartengruppen aus dem Stadtgebiet haben freien Eintritt. |
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Alle Eintrittsgelder und sonstige Einnahmen fließen dem Verein zu und sind im jährlichen Verwendungsnachweis zur Deckung der Ausgaben aufzunehmen.“