02.05.2018 - 2.3 Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 "Hinter Klüschgarten...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Gremium:
- Rat der Stadt Erkelenz
- Datum:
- Mi., 02.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Fraktionsvorsitzender Moll teilt mit, dass die Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz sich enthalten werde.
Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs teilt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass diese nicht geschlossen abstimmen würde.
Fragen von Mitgliedern des Rates beantwortet Technischer Beigeordneter Lurweg.
Beschluss:
„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.
Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die unter Punkt 5 der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, werden beschlossen.
3.Der Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB.“
Anlagen zur Vorlage
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225,6 kB
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Anlagen
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