26.04.2018 - 5 Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2017 gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtkämmerer Schmitz trägt die Ergebnisse des Jahresabschlussentwurfes 2017 gemäß § 95 (3) GO NRW anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Bürgermeister Jansen dankt für dieses erfreuliche Ergebnis.

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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1.Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.

 

2.Zur Prüfung gem. § 101 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Prüfarbeiten der örtlichen Rechnungsprüfung bedient

(§ 101 Abs. 8 GO NRW).“

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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