24.04.2018 - 5.1 Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz - Stufe IIhi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schuckließ erläutert die Untersuchungen zum Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz. Es handelt sich um eine Aktionsplanung, zu der die Stadt Erkelenz nach EU-Recht verpflichtet ist. Einen Rechtsanspruch zur Umsetzung empfohlener Maßnahmen zur Lärmreduzierung gibt es jedoch nicht. Zuständige Stellen werden im Verfahren beteiligt.

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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Die Öffentlichkeit  ist auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Stadt Erkelenz - Stufe II für die Dauer eines Monats zu beteiligen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=13309&selfaction=print