07.03.2018 - 2 Neufassung der Richtlinien für das Pflegekinder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen stellt die neuen Richtlinien vor. Er weist darauf hin, dass sich in den Anlagen 01: Synopse und 03: VII Einzelfallbezogene Hilfen ein redaktioneller Fehler eingeschlichen habe. So wäre unter Ziffer VII. 5.2 noch versehentlich die bisherige Formulierung: Kommunion/Konfirmation mit einem Betrag von 260,00 EUR aufgelistet. Tatsächlich müsse es heißen: Besondere religiöse Feiern, die Kosten für besondere religiöse Feiern werden bis zu einem Höchstbetrag von 400 € übernommen. Dies werde sowohl in der Anlage 01 als auch in der Anlage 03 entsprechend berichtigt. Mit dieser redaktionellen Änderung ist der Ausschuss einverstanden.

 

Die Anlage 01 und die Anlage 03 werden in der geänderten Form beigefügt.

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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Die aus der Anlage ersichtlichen Richtlinien für das Pflegekinderwesen werden zum 01.01.2018 geändert. Alle bisherigen Regelungen verlieren ihre Gültigkeit“.

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