20.12.2017 - 6.3 Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr  018 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.506.482 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.209.804 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

13.925.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

17.318.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 10.142.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.630.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2017 - 2021 beschlossen.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig, 4 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=13116&selfaction=print