04.10.2017 - 8 Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1.

Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2016 ist gem. § 116 Abs. 5 GO NRW form- und fristgerecht vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden.

 

2.

Zur Prüfung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2016 wird dieser gem. § 116 Abs. 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen