22.06.2017 - 13 Umwandlung eines Tennenspielfeldes in ein Kunst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ausschussmitglied Ratsherr Czybik stellt gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erkelenz den Antrag, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen und an den Hauptausschuss zu verweisen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

 

Beschluss: „ Der Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes „Umwandlung eines Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld“ und die gleichzeitige Verweisung an den Hauptauschuss wird abgelehnt.“

 

Abstimmungsergebnis:  16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt zum Sachverhalt vor. Der sich im Schulzentrum Erkelenz befindende Tennenplatz sei sanierungsbedürftig.

Der benachbarte Rasenplatz sei für die derzeitige Dauerbelastung durch den Schul- und Vereinssport nicht ausgelegt und witterungsbedingt nur zeitweise nutzbar.

 

Der SC 09 Erkelenz e. V. habe in Kenntnis dieser Sanierungsbedürftigkeit bereits seit längerem den Wunsch formuliert, dort einen Kunstrasenplatz zu errichten. Er wolle sich mit 100.000 € an den Entstehungskosten eines Kunstrasenplatzes beteiligen und auf Dauer die Unterhaltungsarbeiten in Eigenregie übernehmen. Dies würde vertraglich abgesichert.

 

Da der Platz nicht nur für den Vereinssport sondern während der Schulzeiten am Vormittag und in den Nachmittagsstunden für den Schulsport intensiv genutzt wird, würde sich durch die Anlage eines Kunstrasenplatzes an dieser Stelle eine Verbesserung für den Vereinssport und den Schulsport ergeben. 

 

Angedacht sei, am Rande des Spielfeldes eine kleine Tribüne zu errichten. Der genaue Standort, die Größe und die Ausgestaltung würden noch festgelegt.

 

Ausschussmitglied RH Czybik sieht eine Ungleichbehandlung mit den Sportvereinen aus Kückhoven und Schwanenberg. Er fordert eine höhere finanzielle Beteiligung des SC 09 Erkelenz. Ferner befürchtet er eine erhöhte Schallbelastung der Nachbarn durch die erhöhten Nutzungszeiten.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen entgegnet, dass es keine Ungleichbehandlung gäbe, da es aus Kückhoven keinen Antrag für einen Kunstrasenplatz gegeben habe und der Anteil der Nutzung durch den Schulsport in Erkelenz wesentlich höher sei als in Schwanenberg. Ferner sei die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung gedeckt.

 

Ausschussmitglied Ratsherr Wendt regt an, Ersatzpflanzungen für eventuell für den Kunstrasenplatz zu fällende Bäume im Stadtzentrum und nicht im Baumschulpark Mennekrath vorzunehmen.

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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„a) Auf dem Gelände des derzeitigen Tennenplatzes im Schulzentrum Erkelenz an der Krefelder Straße ist im Frühjahr 2018 ein Kunstrasenplatz zu errichten.

 

b) Der SC 09 Erkelenz e. V. beteiligt sich mit einer Summe von 100.000 €, die bis zum 31.12.2018 zu zahlen ist, an der Erstellung des Platzes.

 

c) Die Anlage dient in erster Linie dem Schulsport. Außerhalb der Schulzeiten darf sie vorrangig vom SC 09 Erkelenz e. V. genutzt werden.

          Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt bzw. belegt ist.

 

d) Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf eigene Kosten. Die regelmäßigen Wartungsarbeiten erfolgen auf Kosten des Vereins durch eine Fachfirma.

 

Hierüber ist eine vertragliche Regelung zu treffen.

 

e) Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung in 2017/2018 vorzunehmen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

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