03.05.2017 - 6 Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2016 gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 ist vom Bürgermeister formgerecht zuge­leitet worden.

 

2.

Zur Prüfung gem. § 101 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Prüfarbeiten der örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Abs. 8 GO NRW).“             

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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