25.04.2017 - 5.4 Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 "Hinter Klüschgarten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Amtsleiter Orth erläutert die Planung. Ziel des Bebauungsplanes ist die mittel- bis langfristige Wohnraumversorgung im Ortsteil Kückhoven. Aufgrund des auch aktuell feststellbaren Bedarfes an Wohnbaugrundstücken soll zur Entwicklung der Ortslage eine Erweiterung des südlichen Wohngebietes Hasenweg/Kiefernweg/Kirchweg erfolgen.

 

Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven wurden die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven beteiligt. Letzterer hat jedoch noch keine Stellungnahme abgegeben, weil die nächste Sitzung im Mai 2017 terminiert ist.

Es liegen insbesondere zwei Vorschläge aus der Öffentlichkeit vor. Der erste Änderungsvorschlag bezieht sich auf zukünftige Sichtbeziehungen zwischen vorhandenem und neuem Wohngebiet, die nach Auffassung der Öffentlichkeit verbesserungswürdig sind. Die Verwaltung hat diese Vorschläge geprüft und in der aktuellen Planung angepasst. Des Weiteren wurde ein alternativer Vorschlag zur verkehrlichen Erschließung vorgebracht, den die Verwaltung mittels eines Verkehrsgutachtens prüfen ließ. Es ergibt sich hieraus keine Notwendigkeit, von der vorgeschlagenen Erschließung abzuweichen.

 

In der anschließenden Diskussion, bekräftigt Bürgermeister Jansen nochmals, dass die vorgetragenen Belange aus der Öffentlichkeit sehr präzise von der Verwaltung geprüft wurden. Das Ergebnis des Verkehrsgutachtens ist eindeutig. Aufgrund der nur sehr geringen Verkehrsbelastung ist eine weitere Anbindung an die K 33 absolut nicht erforderlich. Es könne nicht Ziel sein, einerseits möglichst günstigen Wohnraum in Erkelenz anbieten zu wollen (Grundregelungen zur GEE) und andererseits Steuergelder (Kreis Heinsberg als Straßenbaulastträger) auszugeben, wo keine Notwendigkeit besteht. Der Wunsch der Anlieger des Hasenweges bzw. der Bewohner der angrenzenden Bebauung ist grundsätzlich nachvollziehbar. Für die Weiterentwicklung der Stadt war des öfteren eine Abwägung von unterschiedlichen Interessenlagen erforderlich. Bei vielen anderen neuen Baugebieten sind deutlich höhere Verkehrsbelastungen gegeben.

 

Auf die Frage, ob eine Erschließung während der Bauphase über die K 33 erfolgen könne, um die Belastung für die Anwohner zu minimieren, sagt die Verwaltung zu, dies mit dem zuständigen Straßenbaulastträger zu erörtern. Dies könne jedoch nicht Teil des Beschlusses sein.

 

Technischer Beigeordneter stellt fest, dass in der Offenlage weitere Anregungen erfolgen können.

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Beschluss als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

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Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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