13.12.2016 - 5.8 Bebauungsplan Nr. VIII/5 "Gewerbegebiet Gewerbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -  ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VIII/5 „Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen