20.04.2016 - 1 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Partnerschaftskomitee
- Datum:
- Mi., 20.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
„Aufgrund § 43 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind Ausschussmitglieder zu verpflichten. Soweit in der laufenden Sitzung Ausschussmitglieder anwesend sind, die noch nicht verpflichtet wurden bzw. als Komiteemitglied nachgerückt sind, nimmt Komiteevorsitzender Wendt deren Verpflichtung vor.“