01.03.2016 - 5.5 Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße/sü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Amtsleiter Orth erläutert die Planung für das neue Gewerbe- und Industriegebiet.

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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.     Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.“

2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte ist zu beteiligen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=11396&selfaction=print