26.11.2015 - 4.1 Querung Kreisstraße Hetzerath Sportplatz

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ausschussvorsitzender Eickels berichtet über ein Treffen mit Landwirten und Anwohnern sowie dem Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamtes. Die Landwirte hätten Bedenken geäußert, da die Befürchtung bestehe, später mit großen landwirtschaftlichen Maschinen dort nicht mehr fahren zu können. Es habe die Überlegung gegeben, die Querung in Richtung Ortslage zu verlegen. Dies habe jedoch der Kreis abgelehnt. Die Zaunanlage des Sportplatzes sei zwischenzeitlich verlängert worden und auch die Tore seien versetzt. Das Rechts- und Ordnungsamt wünsche nun vom BZA die Freigabe zum Bau der Querung.

 

Ausschussmitglied Hübgens trägt vor, dass eine Schranke für die Landwirte unzumutbar sei. Eine Querungshilfe bringe im Übrigen nichts, wenn die Passage für landwirtschaftliche Fahrzeuge dermaßen breit angelegt sei, dass diese die Querungshilfe passieren könnten. Er habe mit der Elterninitiative gesprochen. Hierbei habe sich gezeigt, dass diese keine Querungshilfe, sondern eine Verkehrsberuhigung wolle. Auch die Interessen der Feldstraßenanlieger seien zu beachten. Er fragt, warum keine Aufpflasterung der Kreisstraße erfolgen könne.

 

Ausschussvorsitzender Eickels entgegnet hierzu, dass der Antrag der Elterninitiative von einer Querungshilfe gesprochen habe. Eine Verkehrsberuhigung sei vom Kreis abgelehnt worden, ebenso die Verlegung der Querungshilfe in Richtung Ortslage.

 

Nach eingehender Diskussion kommt der Bezirksausschuss zu folgendem Beschluss:

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath bittet die Verwaltung, mit dem Straßenbaulastträger Kreis Heinsberg über die Schaffung einer Verkehrsberuhigung der Rurtalstraße, und zwar in Richtung Doveren im Zusammenhang mit der dort stattfindenden Neubaumaßnahme zu verhandeln (analog der Verkehrsberuhigung auf der K 29).“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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