24.06.2015 - 11 Ernennung eines Leiters der Freiwilligen Feuerw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Rat der Stadt Erkelenz
- Datum:
- Mi., 24.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 30 - Rechts- und Ordnungsamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
„1.
Herr Stadtbrandinspektor Helmut van der Beek, geboren am 20.05.1966, wird gemäß § 11 Abs. 1 FSHG unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.
2.
Herr Stadtbrandinspektor Klaus Peters, geboren am 11.06.1961, wird gemäß § 11 Abs. 1 FSHG unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.
3.
Herr Brandoberinspektor Patrick Pistel, geboren am 25.06.1973, wird gemäß § 11 Abs. 1 und § 43 Nr. 1 FSHG NRW in Verbindung mit § 17 Absatz 1 und 3 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde bis zu den erfolgreichen Abschlüssen des Stabslehrgangs und des Führungslehrgangs für die Feuerwehrleitung zum kommissarisch stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von höchstens 2 Jahren ernannt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.
Herr Brandoberinspektor Patrick Pistel wird gemäß § 11 Abs. 1 FSHG aufschiebend bedingt durch den erfolgreichen Abschluss des Stabslehrgangs und des Führungslehrgangs für die Feuerwehrleitung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.“