17.12.2014 - 10.4 Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2013, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).

 

2) Gleichzeitig wird nach § 116 Absatz 6 GO NRW bestätigt, dass

 

  1. der Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;

 

  1. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

  1. der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-,

Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

3) Der Gesamtjahresfehlbetrag von 107.671,61 € wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig, 4 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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