21.06.2005 - 9 Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage erläutert Technischer Beigeordneter Lurweg, dass die Fläche nicht von der GEE vermarktet wird. Hier wird, wie es auch bereits in anderen Fällen gemacht wurde, ein Erschließungsvertrag mit Investoren abgeschlossen.

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Beschluss:

„1.       Über die von den Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 BauGB in der Zeit vom 08.04.2002 bis 10.05.2002 vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der Ergänzungssatzung für die Ortslage Erkelenz-Holzweiler wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbaren öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage zur Ergänzungssatzung für den Ortsteil Erkelenz-Holzweiler vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  2.       Die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil  Erkelenz-Holzweiler wird hiermit als Satzung beschlossen.“

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Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme – als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=1024&selfaction=print