11.12.2014 - 5.2 Neufassung der Elternbeitragssatzung für den Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
4. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 11.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Jansen teilt mit, dass der Beschlussentwurf in der 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2014 ergänzt worden sei und trägt die Ergänzung vor.
Ausschussmitglied Diart teilt mit, dass die Fraktion Bürgerpartei die Alternative 01 zu § 4 der Elternbeitragssatzung bevorzuge.
Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die beitragsfreie Stellung des zweiten Kindes plädiere.
Fraktionsvorsitzender Merkens nimmt Bezug auf das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern. Würden mehr als ein Kind einer beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen und somit schon eine Beitragsbefreiung vorliegen, so würde für ein Kind ein Betrag von 80 % des höheren Beitrages erhoben. Dies sei ein guter Kompromiss.
Ausschussmitglied Kehren teilt mit, dass die SPD-Fraktion ebenfalls die Alternative 01, das zweite Kind beitragsfrei zu stellen, favorisiere.
Stv. Ausschussmitglied Spalink stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, und zwar über Alternative 01 zu § 4 der Elternbeitragssatzung abstimmen zu lassen.
Bürgermeister Jansen lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung des stv. Ausschussmitgliedes Spalink abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen
Bürgermeister Jansen lässt sodann über Alternative 02 zu § 4 der Elternbeitragssatzung abstimmen.
1. Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform
a) Alternative 01 zu § 4 der Elternbeitragssatzung
(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):
(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so sind weitere Kinder von der Beitragspflicht befreit.
In § 4 Abs. 2 der Satzung wird der zweite Satz - Der Beitrag für ein Kind wird auch dann erhoben, falls für weitere Kinder eine Beitragsbefreiung nach Abs. 1 vorgenommen wurde – gestrichen.
zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.
Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen
2. Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform
b) Alternative 02 zu § 4 der Elternbeitragssatzung
(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):
(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so werden für ein Kind ein Betrag von 80 % des höheren Beitrages erhoben.
Diese Regelung ist auf das Kindergartenjahr 2014/2015 beschränkt.
zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.
Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
276,1 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
274,6 kB
|