02.12.2014 - 16 Antrag der Ausbildungs- und Beschäftigungsgesel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkelenz erkennt die “Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft  MaxQ Erkelenz“ als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII vorläufig für die Dauer von 3 Jahren an.

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Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen

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