02.12.2014 - 2 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verpflichtungen werden vom bisherigen Ausschussvorsitzenden vorgenommen. Die Verpflichteten unterzeichnen schriftliche Abfassungen der Verpflichtungserklärung, die dem Original der Niederschrift beigefügt sind.

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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Der bisherige Ausschussvorsitzende, Herr Klaus Steingießer, verpflichtet die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger und die beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.“

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