20.02.2025 - 6 Beteiligungsvereinbarung zur finanziellen Betei...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, Beteiligungsvereinbarungen nach dem Bürgerenergiegesetz NRW zu erarbeiten und mit den jeweiligen Vorhabenträgern abzuschließen. Diese sollen zumindest folgende Vereinbarungen enthalten:

1. Eine finanzielle Beteiligung der beteiligungsberechtigten Gemeinden gemäß § 6 EEG in Höhe von 0,2 ct pro Kilowattstunde der tatsächlich eingespeisten Strommenge bzw. für fiktive Strommengen bei Ausfall einer Windenergieanlage.

2. Eine finanzielle Beteiligung der beteiligungsberechtigten Personen nach § 5 BürgEnG im Sinne von § 8 Abs. 3 BürgEnG. Das heißt, den beteiligungsberechtigten Personen ist ein Nachrangdarlehen in Höhe von zumindest 90.000,00 €/MW je installierter Leistung der Windenergieanlage und in einer Größenordnung von 500,00 € - 25.000,00 € je Person anzubieten.

3. Darüber hinaus soll eine über die in der lfd. Nr. 1 aufgeführten Regelung hinausgehende finanzielle Beteiligung in Höhe von 0,2 ct pro Kilowattstunde zusätzlich für die tatsächlich eingespeiste Strommenge als auch für eine etwaige fiktive Strommenge angestrebt werden.“

Reduzieren