23.06.2020 - 2.2 Förderrichtlinie Haus- und Hofprogramm

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Damit sich das Erscheinungsbild des Stadtkerns verbessert, wurde das sogenannte Haus- und Hofprogramm für Immobilieneigentümer aufgelegt, bei dem die Sanierung von privaten Fassaden und Freiflächen gefördert wird. (vgl. Anlage). Auf Nachfrage von stv. Ausschussmitglied Moll sagt Technischer Beigeordneter Lurweg zu, in den politischen Gremien über den Status der Antragstellungen zu berichten.

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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1. Der Förderrichtlinie zum Haus- und Hofprogramm wird zugestimmt.

2. Die Förderrichtlinie tritt mit dem Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz in Kraft.

3. Der Bürgermeister wird ermächtigt pro Objekt eine Fördersumme von max. 15.000 Euro auszuzahlen.

4. Die Förderrichtlinie tritt am 31.12.2025 außer Kraft.“

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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