16.06.2020 - 4.6 Bebauungsplan Nr. XV "In Katzem/ Buschstraße", ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stv. Ausschussmitglied Moll und Ausschussmitglied Vieten äußern Bedenken, dass die Verkehrssicherheit nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Technischer Beigeordneter Lurweg verdeutlicht, dass die Bedenken bezüglich mangelnder Verkehrssicherheit nicht im Bebauungsplan-Verfahren gelöst werden können. Eine von den Anwohnern geforderte Verbreiterung des Gehwegs kann nur durch den zuständigen Landesbetrieb Straßen geregelt werden.

 

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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XV „In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XVIn Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 2. Die in der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen/Ergänzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XV „In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, werden beschlossen.

 3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XV „In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.“

 

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