16.06.2020 - 4.5 Bebauungsplan Nr. XIII "Arnold-von-Harff-Straße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ausschussmitglied Spalink fragt nach, warum die Verwaltung den Empfehlungen des Kreises Heinsberg, Untere Immissionsschutzbehörde, bezüglich der Überarbeitung des Schallschutzgutachtens nicht folgt. Technischer Beigeordneter Lurweg erklärt, dass die Verwaltung darauf vertraut, dass das vorliegende und juristisch überprüfte Schallgutachten Anwendung finden kann.

Reduzieren

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIII „Arnold-von-Harff-Straße“, Erkelenz-Lövenich, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XIII „Arnold-von-Harff-Straße“, Erkelenz-Lövenich, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIII „Arnold-von-Harff-Straße“, Erkelenz-Lövenich, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=980&TOLFDNR=15716&selfaction=print