29.11.2005 - 2 Verpflichtung der vom Rat in den Ausschuss gewä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende verpflichtet die sachkundigen Bürger sowie deren Stellvertreter gem. § 43 Abs. 1 u. 2 GO NW in Verbindung mit § 32 Abs. 1 GO NW und führt sie in ihr Amt ein. Die hierüber aufgenommenen Verpflichtungserklärungen werden dem Original der Sitzungsniederschrift beigefügt.

 

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