13.05.2020 - 13 Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2019 und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1. 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichtes ist vom Bürgermeister formgerecht zuge­leitet worden.

 

2. 

Gem. § 59 Absatz 3, Satz 1 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 und des dazugehörigen Lageberichtes zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“

 

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig