28.04.2020 - 6.1 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Über die während der Beteiligung  gemäß § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird hiermit beschlossen.

3. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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