19.02.2020 - 3.9 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1. Die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), wird beschlossen.

 2.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) zu erarbeiten.

 3. Über den Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.“

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen