19.02.2020 - 3.4 Satzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festle...

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Beschluss:

„1. Die Satzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte wird gemäß § 142 Abs. 3 BauGB als Satzung (Sanierungssatzung) beschlossen.

 2. Zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen wird eine Frist von 15 Jahren beschlossen.

 3. Die Satzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte sowie die Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ist gemäß § 143 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.“

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Anlagen