11.12.2019 - 8.3 Satzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festle...

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Beschluss:

„1. Der Entwurf der Satzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte wird für die Offenlage und das Beteiligungsverfahren beschlossen.

2. Der Entwurf der Satzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 139 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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