05.12.2019 - 5.3 Nachträgliche Genehmigung einer öffentlich-rech...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

a) Die Stadt Erkelenz tritt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu den „Frühen Hilfen“ mit dem Kreis Heinsberg und den Stadtjugendämtern vom 26.07.2017 bei und genehmigt sie nachträglich.

 

b) Die Fehlbeträge, die sich aus den veränderten Landeszuweisungen ab 2020 jährlich in Höhe von 1.500 EUR ergeben, werden ausgeglichen und an das Kreisjugendamt Heinsberg überwiesen.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage