07.11.2019 - 2.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 gemäß §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Der Jahresabschluss 2018 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt. Der Jahresüberschuss von 6.626.589,61 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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