20.06.2018 - 8 Änderung des Vertrages über den Betrieb des Feu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert, dass der Verein Rheinisches Feuerwehrmuseum Erkelenz-Lövenich  eine Anpassung der seit dem Jahre 2002 unverändert geltenden Eintrittspreise für das Feuerwehrmuseum beantragt habe. Hierzu sei eine Änderung des Vertrages zwischen dem Verein und der Stadt notwendig, da in diesem die Eintrittspreise festgeschrieben seien.

Er stellt die derzeit geltenden Eintrittspreise und die vorgesehenen Erhöhungen dar und betont, dass diese sehr moderat und auf Grund der Wertigkeit der ausgestellten Exponate angemessen und zumutbar seien.

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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag vom 11.06.2003 zwischen der Stadt Erkelenz und dem Verein Rheinisches Feuerwehrmuseum Erkelenz-Lövenich e.V. mit Wirkung zum 01.09.2018 wie folgt zu ändern:

 

 

§4

 

Eintrittsgelder und Öffnungszeiten

 

(1)  Die Eintrittspreise für das Feuerwehrmuseum werden wie folgt festgelegt:

 

Erwachsene

4,00 Euro

Ermäßigungen:

Schüler, Studenten, Auszubildende, Kinder ab 2 Jahre, Jugendliche, Rentner, Bezieher von ALG II,

Behinderte mit einem GdB von 50% und mehr,

Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Erkelenz

 

 

 

 

    2,00 Euro

Eine Begleitperson eines Behinderten mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „H“ oder dem Merkmal „B“ erhält freien Eintritt.

 

Familienkarte: 2 Erwachsene, 2 Kinder, 2 bis 14 Jahre

10,00 Euro

Gruppen ab 10 Personen

Erwachsene

 

    2,00 Euro

Ermäßigungen:

Schüler, Studenten, Auszubildende, Kinder ab 2 Jahre, Jugendliche,  Rentner, Bezieher von ALG II, Behinderte mit einem GdB von 50% und mehr,

Inhaber der Ehrenamtskarte der Stadt Erkelenz                             

 

 

 

 

    1,00 Euro   

Eine Begleitperson eines Behinderten mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „H“ oder dem Merkmal „B“ erhält freien Eintritt.             

 

 

Schulklassen aus den städt. Schulen sowie Kindergartengruppen aus dem Stadtgebiet haben freien Eintritt.

 

 

Alle Eintrittsgelder und sonstige Einnahmen fließen dem Verein zu und sind im jährlichen Verwendungsnachweis zur Deckung der Ausgaben aufzunehmen.“

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Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

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