18.09.2018 - 5.3 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Kehren fragt nach der Erschließung. Amtsleiter Orth erläutert, dass die Erschließung über die L 19 und die L 227 über die bereits vorhandenen Kreisverkehre geregelt werden soll und im weiteren Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan untersucht wird.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Schroer erklärt Amtsleiter Orth, dass der ökologische Ausgleichsbedarf zum größten Teil im Plangebiet erfolgt.

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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der   27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage  - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -  ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 2. Der Entwurf der  27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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