04.07.2018 - 11 Förderung der sozialen Arbeit an den Erkelenzer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Die 3 derzeit vorhandenen Stellen zur Umsetzung der im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen vorgegebenen Aufgaben werden bis zum Auslaufen des Förderprogramms am 31.12.2020 beibehalten. Die personelle Besetzung der Stellen erfolgt durch einen externen  Bildungsträger im Einvernehmen mit der jeweiligen Schulleitung und der Stadt.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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