02.05.2018 - 6 Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2017 gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1.Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.

 

2.Zur Prüfung gem. § 101 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Prüfarbeiten der örtlichen Rechnungsprüfung bedient

(§ 101 Abs. 8 GO NRW).“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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