27.04.2017 - 5 Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2016 gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtkämmerer Schmitz trägt die Ergebnisse des Jahresabschlussentwurfes 2016 gemäß § 95 (3) GO NRW anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Bürgermeister Jansen dankt für dieses erfreuliche Ergebnis.

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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 ist vom Bürgermeister formgerecht zuge­leitet worden.

 

2.

Zur Prüfung gem. § 101 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Prüfarbeiten der örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Abs. 8 GO NRW).“             

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen

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