27.06.2017 - 6.1 Aufstellung einer Werbeanlagensatzung für die I...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Amtsleiter Fauck stellt das Konzept anhand einer Präsentation vor. Die Verwaltung macht deutlich, dass es bereits Regelungen in Bebauungsplänen gibt, diese nun aber durch eine Satzung vereinheitlicht werden können. Der Befürchtung, dass die Satzung zu viel Reglementierung und Bürokratie hervorruft, wiederspricht die Verwaltung. Es soll keine übermäßige Reglementierung erfolgen, sondern Qualitätsstandards für das zukünftige Anbringen von Werbeanlagen festgelegt werden. Durch die einheitlichen, klaren Regelungen wird es den Gewerbebetrieben und der Genehmigungsbehörde leichter gemacht.

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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Die Aufstellung einer Werbeanlagensatzung entsprechend der Vorlage der Verwaltung wird beschlossen, die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.“

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Abstimmungsergebnis: 1 Nein-Stimme, 15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

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