27.06.2017 - 6.1 Aufstellung einer Werbeanlagensatzung für die I...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Anmerk.: Die Satzung soll die Zulässigkeit von Werbeanlagen im Innenstadtbereich neu regeln und dabei gleichzeitig die bereits vorhandenen Regelungen in Bebauungsplänen vereinheitlichen.
- Datum:
- Di., 27.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 63 - Bauaufsichts- und Hochbauamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Amtsleiter Fauck stellt das Konzept anhand einer Präsentation vor. Die Verwaltung macht deutlich, dass es bereits Regelungen in Bebauungsplänen gibt, diese nun aber durch eine Satzung vereinheitlicht werden können. Der Befürchtung, dass die Satzung zu viel Reglementierung und Bürokratie hervorruft, wiederspricht die Verwaltung. Es soll keine übermäßige Reglementierung erfolgen, sondern Qualitätsstandards für das zukünftige Anbringen von Werbeanlagen festgelegt werden. Durch die einheitlichen, klaren Regelungen wird es den Gewerbebetrieben und der Genehmigungsbehörde leichter gemacht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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459,4 kB
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327,6 kB
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