15.11.2016 - 8.2 Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Kämmerer Schmitz erläutert, dass in den zurückliegenden Jahren 2,1 bis 2,4 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftet werden konnten, die zur Konsolidierung des Haushalts verwendet wurden.

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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2017  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.426.400 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.188.469 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

9.579.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

12.976.132 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 8.042.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.340.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2016 - 2020 beschlossen.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=753&TOLFDNR=11972&selfaction=print