07.06.2005 - 3 Verpflichtung der beratenden MitgliederInnen un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

„Die Ausschussvorsitzende Frau Wolters verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und Abs. 2 und § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i. V. m. § 12 des Schulverwaltungsgesetzes die dem Schulausschuss angehörenden beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertreter.

 

1.                 Vertreter der Lehrerschaft

a)                 für die Sonderschule

Frau Sonderschulrektorin Marianne Schardt

 

b)                 für die Gemeinschaftsgrundschulen

Stellvertreterin:

Frau Rektorin Christiane Steinke

 

c)                 für die Katholischen Grundschulen

Frau Rektorin Hedwig Michalski

d)                 für die evangelischen Grundschulen

Frau Rektorin Corinna Küppers

 

e)                 für die Hauptschulen

Herr Rektor Erwin Henke

Stellvertreter:

Herr Rektor Erich Konietzka

f)                   für die Realschule

Herr Rektor Willi Schmitz

 

g)                 für das Cornelius-Burgh-Gymnasium

Herr Oberstudiendirektor Helmut Karg

 

h)                 für das Cusanus-Gymnasium

Herr Oberstudiendirektor Michael Bierbach

2.                 Vertreter der Kirchen

 

a)                 für die Katholische Kirche

Herr Pfarrer Dieter Plewnia, Erkelenz

 

b)         für die evangelische Kirche

Herr Pfarrer Robin Banerjee, Schwanenberg

 

Die hierüber aufgenommenen schriftlichen Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Ausschussmitglieder nehmen Kenntnis.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig - in eigener Zuständigkeit

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