07.06.2005 - 3 Verpflichtung der beratenden MitgliederInnen un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
1. Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Di., 07.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Amt für Bildung und Sport
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Ausschussvorsitzende Frau Wolters verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und Abs. 2 und § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i. V. m. § 12 des Schulverwaltungsgesetzes die dem Schulausschuss angehörenden beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertreter.
1. Vertreter der Lehrerschaft
a) für die Sonderschule
Frau Sonderschulrektorin Marianne Schardt
b) für die Gemeinschaftsgrundschulen
Stellvertreterin:
Frau Rektorin Christiane Steinke
c) für die Katholischen Grundschulen
Frau Rektorin Hedwig Michalski
d) für die evangelischen Grundschulen
Frau Rektorin Corinna Küppers
e) für die Hauptschulen
Herr Rektor Erwin Henke
Stellvertreter:
Herr Rektor Erich Konietzka
f) für die Realschule
Herr Rektor Willi Schmitz
g) für das Cornelius-Burgh-Gymnasium
Herr Oberstudiendirektor Helmut Karg
h) für das Cusanus-Gymnasium
Herr Oberstudiendirektor Michael Bierbach
2. Vertreter der Kirchen
a) für die Katholische Kirche
Herr Pfarrer Dieter Plewnia, Erkelenz
b) für die evangelische Kirche
Herr Pfarrer Robin Banerjee, Schwanenberg
Die hierüber aufgenommenen schriftlichen Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Ausschussmitglieder nehmen Kenntnis.