16.12.2015 - 14 Veräußerung der kommunalen Beteiligungen an der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die nachfolgend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung vom 01. Dezember

2015 wird gem. § 60 Abs. 1 GO NRW genehmigt:

 

Der Veräußerung der Kommanditanteile der NEW AG an der GSH an die

RWEG unter Auswahl der Option B wird zugestimmt.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage