16.12.2015 - 10.1 Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2014, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).

 

Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass

 

  1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;

 

  1. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

  1. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;

 

  1. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

2) Der Jahresabschluss 2014 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.

 

3) Der Jahresfehlbetrag von 418.248,95 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

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