10.12.2015 - 12 Veräußerung der kommunalen Beteiligungen an der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Jansen teilt mit, dass die Bezirksregierung zur Vorlage der Beschlüsse der einzelnen Gesellschafter sowie zur letztendlichen Abstimmung eine Frist gesetzt habe, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung dem Rat zur Genehmigung vorzulegen sei.

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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Die nachfolgend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung vom 01. Dezember

2015 wird gem. § 60 Abs. 1 GO NRW genehmigt:

 

Der Veräußerung der Kommanditanteile der NEW AG an der GSH an die

RWEG unter Auswahl der Option B wird zugestimmt.“.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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