10.12.2015 - 8.1 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
9. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 10.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Jansen erklärt, dass für die 9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 16.12.2015 eine neue Sitzungsvorlage mit Anlagen in das Ratsinformationssystem eingestellt worden sei.
Fraktionsvorsitzender Krahe teilt mit, dass die Verwaltung im Abwägungsvorschlag mitgeteilt habe, dass eine Kreisverkehrskonzeption am Knotenpunkt Carl-Benz-Straße/Aachener Straße nicht Bestandteil der ausgelegten Entwurfsunterlagen gewesen sei. Die vorgebrachten Anregungen der Anwohner/innen in der Stellungnahme seien nachvollziehbar. Er stellt einen weitergehenden Antrag, und zwar den Beschlussentwurf dementsprechend zu ändern, eine verkehrstechnische Maßnahme, z. B. einen kleinen Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 26 m am Knotenpunkt Carl-Benz-Straße/Aachener Straße vorzusehen. Man könne die Umbaumaßnahmen des vorhandenen Kontenpunktes in die Beschlussfassung zum Bebauungsplan aufnehmen, so dass anschließend eine Kostenbeteiligung durch einen Investor möglich sei.
Technischer Beigeordneter Lurweg erklärt, dass die Kreispolizeibehörde einen Minikreisverkehr am Knotenpunkt Carl-Benz-Straße/Aachener Straße ablehne. Ebenso sage ein gutachterlicher Befund aus, dass man an dieser Stelle einen Kreisverkehr für nicht erforderlich erachte. Diese Maßnahme sei auch eine Frage der Priorität und Finanzierung. Da der Investor zur Bebauung einen zeitlichen Rahmen habe, halte man eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung für sinnvoll.
Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimme. Man solle jetzt über die Alternative „Kreisverkehr“ nachdenken und nicht später.
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen weist darauf hin, dass sich weiterhin ein ausreichender Verkehrsablauf ergebe, wenn man sich als Rechtseinbieger einordne und den nächsten Kreisverkehr benutze.
Ausschussmitglied Kehren fordert in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Erkelenz.
Stv. Ausschussmitglied Wendt schließt sich der Aussage von Ausschussmitglied Kehren an.
Fraktionsvorsitzender Merkens teilt mit, dass eine Beschlussfassung der Flächennutzungsplanänderung erfolgen solle. Die verkehrstechnischen Maßnahmen könnten dezidiert erläutert werden.
Technischer Beigeordneter Lurweg erklärt, dass grundsätzlich die Erforderlichkeit bzw. die Leistungsfähigkeit eines Knotenpunktes betrachtet werden müsse. Eine Betrachtung des Verkehrsentwicklungsplanes solle heute außen vorgelassen werden.
Fraktionsvorsitzender Krahe bittet, die Aussage von Technischer Beigeordneten Lurweg zu protokollieren. Weiter teilt er mit, dass er seinen weitergehenden Antrag in der heutigen Sitzung zurückziehe, behalte sich aber vor, diesen erneut in der anstehenden Sitzung des Rates zu stellen.
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„1.Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet gfl. EH Carl-Benz-Straße Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in den als Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit – zur Beschlussvorlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet gfl. EH Carl-Benz-Straße Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte, und Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet gfl. EH Carl-Benz-Straße Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte, sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet gfl. EH Carl-Benz-Straße Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte, wird hiermit beschlossen.
3.Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“
Anlagen zur Vorlage
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