10.09.2015 - 2.2 Bebauungsplan Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Jansen weist darauf hin, dass es im Tatbestand heißen müsse: „In die Überarbeitung wurden auch die Ergebnisse einer eingehenden Erörterung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit dem Bürgerbeirat vom 30.07.2015 einbezogen“ und nicht 30.07.2010.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs äußert seine Bedenken hinsichtlich der Bebauung. 80 % der betroffenen Umsiedler/innen hätten sich für eine eingeschossige und 20 % für eine mehrgeschossige Bebauung ausgesprochen. Man habe jedoch anschließend den Bebauungsplan dahingehend geändert, dass eine mehrgeschossige Bebauung möglich sei. Bei einer mehrgeschossigen Bebauungsmöglichkeit sei eine geordnet-strukturierte Bebauung nicht mehr zu erwarten. Er bittet hierzu, Ortskonferenzen mit den Umsiedler/innen der jeweiligen Orte durchzuführen. Durch diese Ortskonferenzen werde die Geschossfrage erneut durch die betroffenen Umsiedler bzw. Umsiedlerinnen geklärt werden. Er werde sich enthalten, bitte aber um die Durchführung von Ortskonferenzen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass der Bebauungsplan aufgrund der Ergebnisse der Arbeitssitzungen des Bürgerbeirates geändert worden sei. Nun sei der Bürgerbeirat gefragt, über seine vielfältigen Kontakte seinen Wunsch den Betroffenen zu kommunizieren.

 

Fraktionsvorsitzender Krahe teilt mit, dass man den Bauwilligen möglichst große individuelle Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen solle.

 

Ausschussmitglied Lörkens befürchtet hingegen, dass zu große Gestaltungsfreiräume von Investoren, weniger von den Umsiedlern, so genutzt werden könnten, wie es die Mehrheit der Umsiedler gar nicht wünsche.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs ist mit dem Vorschlag des Ersten Beigeordneten Dr. Gotzen einverstanden.

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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und

§ 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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