08.12.2015 - 4.5 Bebauungsplan Nr. III/9 "Oestrich Nord", Erkele...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.   Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

2.Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte unter Berücksichtigung der Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. IIIA1 „Oestrich“ und seiner Änderungen zu erarbeiten.

3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/9 „Oestrich Nord“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage