01.12.2014 - 3 Verpflichtung der beratenden Mitglieder und der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Honold-Ziegahn verpflichtet die anwesenden beratenden Mitglieder und deren StellvertreterInnen.

 

Die Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.

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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Die Ausschussvorsitzende Frau Honold-Ziegahn verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und Abs. 2 und § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i. V. m. § 12 des Schulverwaltungsgesetzes die dem Schulausschuss angehörenden beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertreter.

 

1. Vertreter der Lehrerschaft

a)                 für die Sonderschule

Frau Sonderschulkonrektorin Christiana Marie Roob

Stellvertreterin:

noch nicht benannt

 

b)                 für die Gemeinschaftsgrundschulen

Frau Rektorin Ulrike Neuenhofer

Stellvertreterin:

noch nicht benannt

 

c)                 für die Katholischen Grundschulen

Frau Rektorin Hedwig Michalski

Stellvertreterin:

Frau Konrektorin Katja Gerhards

 

d)                 für die evangelischen Grundschulen

Frau Rektorin Alexandra Hensel

 

e)                 für die Hauptschulen

Herr Rektor Erich Konietzka

Stellvertreterin:

Frau Konrektorin Stefanie Singer

 

f)                   für die Europaschule der Stadt Erkelenz, Realschule

Herr Rektor Willi Schmitz

Stellvertreter:

Herr Konrektor Markus Monjeamb

 

g)                 für das Cornelius-Burgh-Gymnasium

Herr Oberstudiendirektor Peter Boidol

Stellvertreter:

Herr Studiendirektor Dr. Emil Deckwirth

 

h)                 für das Cusanus-Gymnasium

Frau Oberstudiendirektorin Rita Hündgen

Stellvertreterin:

Herr Studiendirektor Willi Gronenthal

 

  1. Vertreter der Kirchen

 

a)                 für die Katholische Kirche

Herr Joachim Ritzka

Stellvertreterin:

Frau Ursula Rothkranz

 

b)                 für die evangelische Kirche

Herr Pfarrer Robin Banerjee, Schwanenberg

 

Die hierüber aufgenommenen schriftlichen Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Ausschussmitglieder nehmen Kenntnis.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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