01.12.2014 - 3 Verpflichtung der beratenden Mitglieder und der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
1. Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Mo., 01.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Amt für Bildung und Sport
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
„Die Ausschussvorsitzende Frau Honold-Ziegahn verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und Abs. 2 und § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i. V. m. § 12 des Schulverwaltungsgesetzes die dem Schulausschuss angehörenden beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertreter.
1. Vertreter der Lehrerschaft
a) für die Sonderschule
Frau Sonderschulkonrektorin Christiana Marie Roob
Stellvertreterin:
noch nicht benannt
b) für die Gemeinschaftsgrundschulen
Frau Rektorin Ulrike Neuenhofer
Stellvertreterin:
noch nicht benannt
c) für die Katholischen Grundschulen
Frau Rektorin Hedwig Michalski
Stellvertreterin:
Frau Konrektorin Katja Gerhards
d) für die evangelischen Grundschulen
Frau Rektorin Alexandra Hensel
e) für die Hauptschulen
Herr Rektor Erich Konietzka
Stellvertreterin:
Frau Konrektorin Stefanie Singer
f) für die Europaschule der Stadt Erkelenz, Realschule
Herr Rektor Willi Schmitz
Stellvertreter:
Herr Konrektor Markus Monjeamb
g) für das Cornelius-Burgh-Gymnasium
Herr Oberstudiendirektor Peter Boidol
Stellvertreter:
Herr Studiendirektor Dr. Emil Deckwirth
h) für das Cusanus-Gymnasium
Frau Oberstudiendirektorin Rita Hündgen
Stellvertreterin:
Herr Studiendirektor Willi Gronenthal
- Vertreter der Kirchen
a) für die Katholische Kirche
Herr Joachim Ritzka
Stellvertreterin:
Frau Ursula Rothkranz
b) für die evangelische Kirche
Herr Pfarrer Robin Banerjee, Schwanenberg
Die hierüber aufgenommenen schriftlichen Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Ausschussmitglieder nehmen Kenntnis.“