08.12.2005 - 6.2 Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. 1. 2005 (GV. NRW. S. 15), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2006 wie folgt festgestellt:

 

1.                 Erfolgsplan

 

a) die Aufwendungen auf                                                                    8.998.403 Euro

b) die Erträge auf                                                                                8.998.403 Euro

 

2.                 Vermögensplan

 

a)     die Einnahmen auf                                                                      14.023.600 Euro

b)     die Ausgaben auf                                                                        14.023.600 Euro

 

3.                 Kredite werden in Höhe von 7.056.181 Euro veranschlagt.

 

4.                 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.630.000 Euro festgesetzt.

 

5.                 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.

 

Der Wirtschaftsplan 2006 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=69&TOLFDNR=1725&selfaction=print