02.07.2014 - 2 Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Wahlprüfungsausschuss
- Datum:
- Mi., 02.07.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„1. Es wird festgestellt, dass
a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt, |
b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung nicht vorgekommen sind, |
c) Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden, |
d) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufeststellung erfordern. |
2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.
3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.“